Aktiv Naturnah Erholsam
Gastaufnahmevertrag
der Pension NAT(o)UR-OASE Birkenhof in Tribsees
Sehr geehrte Gäste.
Wir möchten, dass Ihr Aufenthalt in unserer Pension (Ferienwohnung bzw. Doppelzimmer) für Sie
zum Erlebnis wird und reibungslos abläuft. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und
unsere Rechte und Pflichten bei. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch und
geben Sie den Inhalt auch an Ihre Mitreisenden weiter!
1. Vertragsabschluss
Mit Ihrer schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bieten Sie
NAT(o)UR-OASE Birkenhof den Abschluss eines Mietvertrages an (Buchung).
Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Anzahlung (s. Pkt. 2) auf dem Konto eingegangen ist
und die Buchung von NAT(o)UR-OASE Birkenhof per Post, e-Mail oder Telefax bestätigt
(Reservierungsbestätigung) wurde. Der Mieter verpflichtet sich mit der Annahme des
Mietangebotes zur Anerkennung der gültigen Preislisten, den Mietbedingungen und der
Hausordnung.
2. Mietpreise / Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis und die Zusatzleistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Nach
Erhalt der Buchungsbestätigung ist unverzüglich eine Anzahlung des Mietpreises in Höhe 50 % an
uns zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Bei kurzfristigen
Buchungen die weniger wie 30 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen ist eine Bezahlung vor Ort bei Anreise ausschließlich in bar möglich.
Eine Übergabe der Mietsache erfolgt nur bei vollständiger Zahlung.
Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen.
Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, eine Nachfrist zur Zahlung von 10 Tagen
ab Datum unseres Schreibens zu setzen. Sollte die Nachfrist von Ihnen wiederum nicht eingehalten
werden, sind wir berechtigt vom Mietvertrag zurück zu treten. Unter dem Gesichtspunkt des
Verzuges haftet der Mieter für den Schaden, der NAT(o)UR-OASE Birkenhof hierdurch entstand.
3. Leistungsumfang
Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjektes sowie die Nutzung des dazugehörenden
Inventars und der Außenanlagen. Eine Weiter- und Untervermietung des Mietobjektes an Dritte
durch den Mieter ist nicht statthaft. Die Übernahme des Mietverhältnisses durch einen Dritten
bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Die Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an eine veränderte Personenzahl erfolgt nur bei
gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen
Zustimmung. Für Haustiere wird ein Aufpreis von 3,50 € pro Tag und Tier erhoben. Kampfhunde
sind grundsätzlich in den von uns vermieteten Objekten nicht geduldet.
4. An- und Abreise
Die Anreise erfolgt in der Zeit von 16.00 bis 20.00 Uhr.
Die Abreise erfolgt bis 10.00 Uhr.
Die Anreisezeiten sind unbedingt einzuhalten. Kann bei der Anreise die Zeit nicht eingehalten
werden, so ist dieses umgehend mitzuteilen. Dies gilt auch bei unvorhersehbaren Ereignissen
während der Anreise. Wird eine Verspätung der Anreise durch den Gast nicht mitgeteilt und
abgestimmt, wird keine Gewähr für die Schlüsselübergabe übernommen. In diesem Zusammenhang
entstehende Aufwendungen und Mehrkosten sind durch den Gast zutragen. Individuelle
Abstimmungen zur An-und Abreise sind möglich.
Die Ferienwohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu
reinigen, der Kühlschrank ausgeräumt und der Mülleimer entleert sein.
Bei Abreise aus einem Ferienzimmer gilt voriger Absatz nicht.
5. Mietpreise
Die angegebenen Mietpreise sind incl. Erstausstattung Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung.
Zusätzliche Leistungen, wie z.B. Bettwäsche- u. Handtuchwechsel, Haustier, Zustellbett,
Kinderbett, Kinderhochstuhl usw. sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert
berechnet. Die Preise für die Nebenkosten u. Zusatzleistungen erfragen Sie bitte bei Bedarf.
Die Mietpreise, Nebenkosten und Kosten für Zusatzleistungen sind freibleibend.
6. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. Der
Rücktritt wird mit Eingang bei NAT(o)UR-OASE Birkenhof wirksam. In diesem Fall und bei
Nichtantritt hat NAT(o)UR-OASE Birkenhof grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf einen
angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen. Die Höhe
staffelt sich zu folgenden Sätzen in % der gebuchten Gesamtleistungen.
a) bis zum 61. Tag 10 %,
b) ab dem 60. Tag bis zum 31. Tag vor Anreise 50 %,
c) ab dem 30. Tag bis zum 2. Tag vor Anreise 80 %.
d) Bei späteren Rücktritt und Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis berechnet.
In Ihrem Miet- bzw. Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Sicher reisen – Storno ohne Risiko.
Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Reist der Mieter ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die Miete für die vereinbarte
Mietzeit zu zahlen, soweit das Mietobjekt nicht anderweitig zum gleichen Preis vermietet wird.
7. Rücktritt durch NAT(o)UR-OASE Birkenhof
Der Vermieter kann vor Reisebeginn und während des Aufenthaltes den Mietvertrag kündigen.
1. fristlos, wenn der Mieter trotz Abmahnung andere nachhaltig stört oder andere gefährdet
oder sich sonst vertragswidrig verhält.
2. fristlos, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird.
Kündigt NAT(o)UR-OASE Birkenhof nach Punkt 1, verfällt der Reisepreis.
Erfolgt die Kündigung gemäß 2 vor Reisebeginn, so werden alle eingezahlten Beträge
zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt
NAT(o)UR-OASE Birkenhof gemäß b nach dem Reisebeginn, so erhält der Mieter vom Mietpreis
den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von NAT(o)UR-OASE Birkenhof entspricht.
8. Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine
Mitreisenden und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er ist verpflichtet, alle Mängel und
entstandene Schäden - auch unverschuldete - unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Kommt er
dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche nicht zu. Der Mieter haftet für
Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat bzw. seiner
Sphäre zuzurechnen sind. Bei der Übernahme des Mietobjektes ist vom Mieter das Mietobjekt
unverzüglich auf vorhandene Schäden, Mängel und Vollzähligkeit des Inventars zu überprüfen.
Diese sind spätestens am 2. Tag nach der Anreise beim Vermieter anzuzeigen. Mit Rücksicht auf die
nachfolgenden Gäste ist das Rauchen in den Ferienobjekten nicht erlaubt. Die Wohnung ist am
Ende des Aufenthaltes besenrein durch den Gast zu übergeben.
9. Information zum Datenschutz (EU-DSGVO seit 25.05.2018 in Kraft)
Ihre E-Mail Adresse verwenden wir ausschließlich zum Zweck der Gästebetreuung. Falls Sie damit
NICHT einverstanden sind, senden Sie uns eine kurze Mail.
Ihre personenbezogenen Daten werden stets vertraulich behandelt und nur im gesetzlichen Rahmen
gespeichert. Nach 2 Jahren werden sie gelöscht.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stralsund, soweit gesetzlich zulässig.
11. Allgemeines
Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der
übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der
Schriftform.
NAT(o)UR-OASE Birkenhof
OT Siemersdorf, Schulweg 1
18465 Tribsees
Stand: 26. Mai 2018